Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der Karibik-Tours

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Veranstaltung von eigenen Reisen (grundsätzlich ohne Beförderungsleistungen von und zum Urlaubsort, insofern keine Pauschalreisen) als auch die Vermittlung von Pauschalreisen und von Beförderungsleistungen als Fremdleistungen. Soweit wir nur als Verkäufer bzw. Vermittler (siehe Hinweis in unserem Angebot bzw. unserer Bestätigung) tätig sind, gelten hierfür die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers und wir übernehmen für etwaige Mängel in der Ausführung keinerlei Haftung; auch sind jegliche Ansprüche und Mitteilungen gemäß deren Bedingungen direkt vorzunehmen.

Für unsere eigenen Reisen gelten die Bestimmungen des BGB, insbesondere §651 BGB, und folgende ergänzende Bestimmungen als vereinbart:

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Mit der Anmeldung beauftragt der Kunde - nachfolgend Reisender genannt - die von ihm ausgewählte Firma Karibik-Tours - nachfolgend uns genannt – mit der Vermittlung von Reiseleistungen bzw. dem Abschluss eines Reisevertrages. Die Anmeldung kann schriftlich, fernschriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende gemäß seiner ausdrücklichen und gesonderten Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist seine Annahme erklärt.

2. ZAHLUNG

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe des in der Bestätigung genannten Betrages (in der Regel zwischen 10% und 40% je nach Reisezuschnitt) fällig, die Restzahlung ist spätestens 35 Tage vor Reiseantritt zu leisten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Grundsätzlich ist die Zahlung spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu leisten. Entstehende Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Reisende.

3. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung von uns sowie aus den Angaben der jeweiligen Leistungsträger. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, Änderungen dieser Angaben vor Vertragsschluss zu erklären und informieren den Reisenden selbstverständlich vor Buchung darüber. Für Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung ändern, werden wir in jedem Fall eine entsprechend geänderte Reisebestätigung ausstellen.

4. RÜCKTRITT DES REISENDEN

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die gebuchte Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dieser kann sich bis zum vollen Reisepreis belaufen. Eine Erstattung - auch von nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen - erfolgt nur insoweit, als auch wir von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet erhalten. Wir können den Ersatzanspruch auch in Abhängigkeit zur Nähe des Reiseantritts prozentual pauschalieren:

  • Bis 45. Tag vor Reiseantritt - 20 % pro Person
  • bis 30. Tag vor Reiseantritt - 40 % pro Person
  • bis 15. Tag vor Reiseantritt - 65 % pro Person
  • bis 2. Tag vor Reiseantritt - 80 % pro Person
  • Ab 1 Tag vor Reiseantritt - 90 % pro Person

Der Reisende hat das Recht, uns nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als unsere Pauschale entstanden ist.
Umbuchungswünsche des Reisenden nach Ablauf der Fristen können - sofern sie überhaupt noch durchführbar sind - nur gegen zusätzliche Berechnung der Rücktrittskosten zu obigen Bedingungen – mindestens jedoch 35,- € Kostenpauschale - berücksichtigt werden.

5. RÜCKTRITT DURCH UNS

Wir können den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert bzw. Gutschriften anderer Leistungsträger anrechnen lassen.

7. HAFTUNG VON UNS

Die vertragliche Haftung von uns ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden des Reisenden kein Personenschaden ist und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Wir haften nicht für Reisemängel der gebuchten Leistungsträger bzw. für Schäden aus Leistungen, die wir vermittelt oder auf Kundenwunsch speziell gebucht haben; jedoch sind wir verpflichtet, dem Reisenden bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber Leistungsträgern behilflich zu sein.

8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN, VERJÄHRUNG

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen, Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sind jegliche Beanstandungen unverzüglich den in den Reiseunterlagen benannten Servicestellen oder gesondert Benannten anzuzeigen. Wir empfehlen, Beanstandungen auch an uns zu melden, sofern der Leistungsträger den Mangel nicht sofort auf einfache Aufforderung beseitigt hat. Unterlässt der Reisende die unverzügliche Mängelanzeige, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Ansprüche des Reisenden nach §651c bis §651f BGB verjähren ein Jahr nach Reiseende. Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

Dem Reisenden wird im eigenen Interesse dringend geraten, eine Reiseversicherung für Unfälle, Reisegepäck, Reiserücktritt sowie eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Für die rechtzeitige Erteilung von Dokumenten etc. sowie Einhaltung von etwaigen Gesundheits-vorschriften trägt allein der Reisende die Verantwortung.